Flagge
Eine Flagge ist eine abstrakte zweidimensionale Anordnung von Farben, Flächen und Zeichen in meist rechteckiger Form. Sie dient meist in der Form eines Tuches zur Markierung der Zugehörigkeit bzw. der Vertretung von Gemeinschaften und Körperschaften. In der Art ihrer Nutzung überträgt sie weitere Informationen.
Im engeren (rechtlichen) Sinne ist eine Flagge ein Stück Tuch, das nach Verschleiß entsorgt und ersetzt werden kann; ganz anders als eine Fahne, die immer ein Unikat ist. Flaggen sind ersetzbar, sie werden in vielen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt – eine Fahne dagegen ist ein nicht vertretbares Einzelstück.
Die Deutsche Flagge
Die Farben der Bundesflagge sind in Art. 22 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt, während die Proportionen in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt sind.
Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon, nämlich bei den Uniformen des Lützowschen Freikorps. Da die Freiwilligen unter dem preußischem Major Adolf von Lützow aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen und Zivilkleidung mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einzufärben. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß sowie goldene Knöpfe.
Die Farbzusammenstellung ergibt sich aus einem (historisch verbürgten) Ausspruch in den Befreiungskriegen:
Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.
Offiziellen Status erlangte die schwarz-rot-goldene Flagge:
von 1848 bis 1866 im Deutschen Bund,
von 1919 bis 1933 im Deutschen Reich (Weimarer Republik),
von 1949 bis 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik und
seit 1949 in der Bundesrepublik Deutschland.
Wolfgang Nowak (Alfred Herrhausen Gesellschaft) und seine Skepsis gegenüber Flaggen.

